Der Jugendschutz

Neben der rein rechtlichen, sehen wir viel stärker unsere moralische Verpflichtung, alle Minderjährigen vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen. Es ist wissenschaftlich belegt, dass der Konsum von Glücksspielen in jungen Jahren das Risiko eines späteren suchthaften Verhaltens stark erhöht.

Mit unserem Spielangebot wollen wir in erster Linie Spannung und Spaß vermitteln. Was wir definitiv nicht wollen, ist suchthaftes Verhalten zu fördern oder zur Basis einer krankhaften Sucht beizutragen.

Darum gilt generell 
und ohne jedes 
"Wenn und Aber"

Absolut

  • kein Verkauf von Glücksspielprodukten an Personen unter 18 Jahren 
  • keine Teilnahme an Glücksspielen von Minderjährigen
  • keine Gewinnauszahlung an Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren 


Und Sie sind in Ihrer Annahmestelle dafür verantwortlich, dass das eingehalten wird! 

Das gilt für alle Produkte, alle Lose, die Gewinnauszahlungen und für alle LOTTO - Serviceleistungen.
Und dieses Verbot kann von niemanden aufgehoben werden - weder durch einen begleitenden Erwachsenen, noch wenn der Jugendliche Ihnen eine Vollmacht o.ä. des Erziehungsberechtigten vorlegt.

Wie in Ihrer täglichen Arbeit umsetzen?

Mögliche Fehler und was Sie dagegen tun können

Am schnellsten geschehen: Sie schätzen das Alter Ihres Kunden falsch ein!
Darum empfehlen wir die "18 +7 Regel" und das bedeutet - kontrollieren Sie das Alter von jedem Kunden, der nicht mindestens wie 25 Jahre aussieht. 

Der eigentliche Fehler liegt im "schätzen" - 
Sie müssen sich wirklich sicher sein! 

Leider auch ein häufiger Fehler - Sie beachten die "18 +7 Regel" - kontrollieren aber keinen Ausweis. Fragen Sie also nicht "Sie sind doch schon 18 Jahre alt?" und verlassen sich darauf, dass Ihr Kunden auch ehrlich antwortet, sondern sagen freundlich "Den Ausweis bitte!"

Nun haben Sie die "18 + 7" Regel beachtet und auch den Ausweis kontrolliert - aber Sie verrechnen sich bei der Prüfung der Volljährigkeit. 

Um diesen Fehler zu vermeiden, werden Sie vom Terminal vor jeden neuen Kunden mit dem Hinweis "Bereit für den nächsten Kunden, der vor dem tt.mm.yyyy geboren ist" auf das richtige Datum hingewiesen. 
Wenn Sie sich also das Geburtsdatum im Ausweis eines Kunden ansehen, um zu kontrollieren, ob dieser volljährig ist, muss das Geburtsdatum vor diesem genannten Datum liegen.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, können Sie noch zusätzlich über den Button "Volljährigkeit prüfen" ein Untermenü öffnen, in dem Sie das Geburtsdatum eintragen können. 

Sie erhalten dann den Hinweis, ob der Kunde volljährig ist oder nicht.

Der Spielerschutz

Damit unsere Kunden den Spaß an unseren Produkten behalten, ist es unser Ziel, ein attraktives, sicheres und zugleich verantwortungsvolles Spiel zu ermöglichen.

Die Sperrdatei 

Trotz aller Maßnahmen zum Spielerschutz und zur Spielsuchtprävention gibt es Personen, die aufgrund des Spielverhaltens den Wunsch nach einer effektiven Spielersperre haben. Hierfür gibt es ein bundesweites, übergreifendes Sperrsystem. In dieses Sperrsystem können sich alle auf eigenen Wunsch - Selbstsperre - oder aber auf Initiative eines Dritten - Fremdsperre - eintragen lassen. 

Spielerschutz durch
Selbst- und Fremdsperre

Durch den Sperrantrag sollen gesperrten Spielern geschützt werden, indem sie effektiv von der Teilnahme am Spielbetrieb der schnellen - KENO - und gefährlichen Spiele - TOTO -ausgeschlossen werden.

Entsprechend sind 

  • die Nutzung einer fremden Kundenkarte
  • das spielen "im Auftrag" oder "im Namen von"

nicht zulässig.

Ihre Verpflichtung - Ihre Aufgabe


Kundenkartenpflicht

Für alle schnellen und gefährlichen Spielen besteht eine Kundenkartenpflicht. Ohne eine Kundenkarte ist eine Teilnahme am Spielbetrieb nicht möglich.
Wenn Sie am Terminal den Spielauftrag einlesen, erhalten Sie die Meldung "Spielabgabe nur mit Kundenkarte möglich".
Sollte der Kunde bisher noch keine Kundenkarte beantragt haben, können Sie hier nachlesen, wie eine Karte beantragen wird. Der Kunde erhält dann sofort von Ihnen eine - vorläufige - Kundenkarte ausgehändigt, mit der er dann schon spielen kann.
Schnelle Spiele sind alle, bei denen mehr als zweimal pro Woche eine Ziehung stattfindet. Als gefährliche Spiele sind alle Angebote definiert, bei denen das Ergebnis nicht vom reinen Zufall - z.B. durch die Ziehung von Gewinnzahlen - abhängt. Hier gibt es die s.g. „Illusion der Kontrolle“, da der Spieler meinen könnte, dass er durch seinen - vermeintlichen - Wissensvorsprung die Wahrscheinlichkeit seines Gewinns beeinflussen kann. 

Identitätskontrolle

Was Sie also immer sicherstellen müssen, ist, dass Ihr Kunde und der Karteninhaber identisch sind. Hierfür wird Ihnen auch das Bild des Kunden am Terminal angezeigt. Sollten Sie Zweifel haben oder den Kunden nicht erkennen können, müssen Sie immer nach dem Ausweis fragen! 
Inzwischen wird auch bei einer vorläufigen Kundenkarte das Bild des Kunden  angezeigt. 
Nur noch bei der "Urlaubs-Kundenkarte" - der Kunde verzichtet auf Zusendung einer endgültigen Kundenkarte - müssen Sie auch weiterhin den amtlichen Ausweis für den Identitätsabgleich kontrollieren. 
Hier wird Ihnen kein Bild am Terminal angezeigt, da bei der Beantragung auch keines erfasst wird. Sie erhalten am Terminal dann aber auch einen Hinweis bzw. die Aufforderung, die Identität zu prüfen. Ignorieren Sie diesen Hinweis nicht!

Ihre Verantwortung

Sie sind in Ihrer Annahmestelle dafür verantwortlich, dass die nötige Identitätskontrolle eingehalten wird! 
Nur so kann die Sperrdatei ihren gesetzlichen Zweck erfüllen. 

Die Testkäufe und ihre Konsequenzen

Sensibilisierung & Training 
durch die Bezirksstelle

Um zu gewährleisten, dass diese Maßnahmen auch in der Hektik der täglichen Arbeite nicht vergessen werden, führt die Bezirksstelle Testkäufe durch. 
Diese sollen Ihre Aufmerksamkeit schärfen und Sie für eventuelle Schwachpunkte sensibilisieren. Sie sind also zu Ihrem Training und wir wollen Sie hiermit unterstützen. Unsere Testkäufe werden nicht sanktioniert. Allerding möchten wir gerne von Ihnen eine kurze Stellungnahme, wie Sie zukünftig die Einhaltung der Regeln im Spieler- und Jugendschutz sicherstellen wollen.

Aber auch Kontrolle
durch Testkäufe der SLSV

Darüber hinaus ist aber auch die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung (SLSV) verpflichtet, durch Testkäufe zu sicherzustellen, dass die Regeln in den AST eingehalten werden. 
Hier sind die Konsequenzen bei Nichtbestehen eines Testkaufes ungleich härter. Hinzu kommt, dass Sie verbindlich innerhalb von 6 Monaten erneut von der SLSV getestet werden.

Manchmal möchte man die wichtigsten Punkte nochmals in Kürze zusammen gefasst haben 

  • zum Nachlesen,
  • zum Ausdrucken

Hier finden Sie einen Handzettel mit den wichtigsten Regeln.

Das Sanktionsmodel bei Verstößen 

1. Verstoß

Beim 1. Verstoß müssen Sie und - sollte ein Mitarbeiter "durchgefallen" sein - Ihr Mitarbeiter zusammen zu einer Sonderschulung "Spieler- und Jugendschutz". Für die Nichteinhaltung der Regeln im Spieler- und Jugendschutz werden Sie abgemahnt.

Innerhalb von 6 Monaten wird durch einen weiteren Testkauf kontrolliert, ob Sie das in der Schulung vertiefte nun auch wirksam in Ihrer täglichen Praxis umsetzen.

2. Verstoß

Sollte Sie bei diesem Testkauf durchfallen, kommt zur dann 2. Abmahnung und einer weiteren Schulung noch eine Vertragsstrafe in Höhe von einer durchschnittlichen Wochenprovision hinzu.
Auch werden Sie innerhalb der nächsten 6 Monaten erneut getestet werden. 

3. Verstoß

Bei einem weiteren, dem dann 3., Verstoß, wird der Geschäftsauftrag fristlos gekündigt. 
Nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen erhalten Sie eine weitere Chance. Ob es sich dann aber um einen solchen Härte- und Ausnahmefall handelt, ist eine Einzelfallentscheidung der SLSV. 
Dann wird aber neben der 3. - und definitiv letzten - Abmahnung, eine weitere Schulung und eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei durchschnittlichen Wochenprovisionen verhängt.